Mit der Buchung bietet der Gast dem Winzerhof Potsdam, im
folgenden WP genannt, den Abschluss eines Beherbergungsvertrags
an. Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per
E-Mail oder Internet erfolgen, kann aber auch mündlich
vorgenommen werden.
Der Beherbergungsvertrag mit dem WP kommt mit der Buchungsbestätigung
zustande. Die Bestätigung erfolgt durch den WP. Sie bedarf keiner
bestimmten Form, erfolgt in der Regel aber schriftlich per
E-Mail. Soweit der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der
Buchung abweichen sollte, ist hierin ein neues Vertragsangebot
des WP zu sehen. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn
der Gast das neue Angebot durch Anzahlung, Zahlung, ausdrückliche
Erklärung oder durch Inanspruchnahme der Ferienwohnung annimmt.
Die Buchung erfolgt durch die Buchungsperson auch für alle in
der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen
die Buchungsperson wie für ihre eigenen Verpflichtungen einsteht,
sofern sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Reservierungen
Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht
des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast
und dem WP ausdrücklich und nur in Form einer Verfallsoption
vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen
worden, so führt eine Reservierung bei Annahme durch den WP
zum Vertragsschluss.
Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart,
so ist der Gast verpflichtet, dem WP bis zum vereinbarten
Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche
Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine
Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere
Benachrichtigungspflicht des WP.
Leistungen und Preise
Für den Umfang der vom WP vertraglich geschuldeten Leistungen
sind die im Leistungsangebot
(www.winzerhof-potsdam.de)
ausgeschriebenen sowie entsprechende Angaben in der
Buchungsbestätigung maßgeblich.
Die angegebenen Preise sind Endpreise inklusive des jeweils
geltenden Mehrwert- sowie Übernachtungssteuersatzes. Soweit
nichts anderes ausdrücklich vereinbart, enthalten sie alle
Nebenkosten. Soweit in der Buchungsgrundlage angegeben oder
gesondert vereinbart, können Zusatzleistungen gesondert
anfallen.
Bezahlung und Zahlungsmodalitäten
Etwa vier Wochen vor Anreise erhalten Sie unsere Rechnung per Mail mit der Bitte um Überweisung.
Zahlungen in Fremdwährung, per Verrechnungsscheck sowie Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.
Der WP ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern,
berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich – insbesondere
vor Ort – gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder
verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen
vorzunehmen, welche dann sofort zahlungsfällig sind.
Werden Anzahlung oder Restzahlung, oder beide, nicht wie
vertragslich vereinbart geleistet, ist der WP nach erfolgloser
Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften gegenüber
dem Gast geltend zu machen.
Rücktritt des Gastes
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig,
für welche Dauer der Vertrag geschlossen ist. Ein einseitiger,
kostenfreier Rücktritt des Gastes von einer verbindlichen
Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit,
Pannen etc. entbinden den Gast nicht, den vereinbarten
Beherbergungspreis zu zahlen.
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, kann
der Gast bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei vom
Beherbergungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss
gemäß Ziffer 5.3 gegenüber dem WP erklärt werden. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
Der Rücktritt ist ausschließlich direkt gegenüber dem WP zu
erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rückstrittserklärung
immer schriftlich erfolgen.
Ansonsten bleibt im Falle der Absage oder der sonstigen
Nichtinanspruchnahme der gebuchten Ferienwohnung (ganz oder
teilweise) der Anspruch des WP auf Bezahlung des vereinbarten
Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils
bestehen. Der WP hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den
Erfüllungsanspruch – um die er sich nach Treu und Glauben zu
bemühen hat – anrechnen zu lassen.
Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter
Aufwendungen hat der Gast die folgenden anteiligen Kosten an
den WP zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis
der Beherbergungsleistung und betragen: Bei
Übernachtung ohne Verpflegung 90 Prozent des vereinbarten
Gesamtpreises.
Dem Gast bleibt es unbenommen, dem WP gegenüber den Nachweis
geringerer Aufwendungen zu führen. In diesem Fall ist der Gast
nur zur Bezahlung des entsprechend niedrigeren Betrages
verpflichtet.
Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
empfohlen.
Obliegenheiten des Gastes und Reklamationen
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln
oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so
gering wie möglich zu halten.
Der Gast ist verpflichtet, dem WP Mängel der
Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen
Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige erfolgt
ausschließlich gegenüber dem WP. Dieser wird bemüht sein,
unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist
nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf
einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare
Abhilfe durch den WP erfolgt ist.
Ansprüche des Gastes entfallen nicht, wenn die ihm
obliegende Mängelanzeige ohne eigenes Verschulden unterbleibt,
Abhilfe unmöglich ist oder vom WP verweigert wird.
Die Ferienwohnung darf nur mit der mit dem WP vereinbarten
Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht
des WP zur sofortigen Kündigung des Vertrages und / oder einer
angemessenen Mehrvergütung begründen.
Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach
ausdrücklicher Vereinbarung mit dem WP und nur im Rahmen der
zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
Haftung des Winzerhof Potsdam
Die vertragliche Haftung des WP für Schäden, die nicht
Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen
Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist
auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt,
soweit ein Schaden des Gastes vom WP weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Eine etwaige Gastwirtshaftung des WP für eingebrachte Sachen
gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
Ansprüche des Gastes gegenüber dem WP aus dem
Beherbergungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit
Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung
bzw. Ansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung,
verjähren nach einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und der Gast von den Umständen, die
den Anspruch gegenüber dem WP als Schuldner begründen,
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen
müssen.
Schweben zwischen dem Gast und dem WP Verhandlungen über
geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der
WP die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
An- und Abreisezeiten
Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte
Ferienwohnung ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung und ist
am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.
Bei Ankunft nach 18 Uhr ist der Gast verpflichtet, den WP
hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der
WP berechtigt, die Ferienwohnung bei einer Übernachtung ab
20 Uhr des selben Tages, bei mehreren Übernachtungen am
Folgetag ab 10 Uhr anderweitig zu belegen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Gast kann den WP nur am Ort der Beherbergung (Potsdam)
verklagen.
Auf das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem WP und
Gästen ohne allgemeinen Wohn- / Geschäftssitz in Deutschland
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Ansonsten ist für Klagen des WP gegen den Gast der Wohnsitz
des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der
Sitz des WP maßgebend.
Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn sich aus
vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast
und dem WP anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Gastes
ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat
der EU, dem der Gast angehört, für diesen günstiger sind als
die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften.