Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
    1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Winzerhof Potsdam, im folgenden WP genannt, den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Internet erfolgen, kann aber auch mündlich vorgenommen werden.
    2. Der Beherbergungsvertrag mit dem WP kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung erfolgt durch den WP. Sie bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt in der Regel aber schriftlich per E-Mail. Soweit der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung abweichen sollte, ist hierin ein neues Vertragsangebot des WP zu sehen. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Gast das neue Angebot durch Anzahlung, Zahlung, ausdrückliche Erklärung oder durch Inanspruchnahme der Ferienwohnung annimmt.
    3. Die Buchung erfolgt durch die Buchungsperson auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen die Buchungsperson wie für ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  2. Reservierungen
    1. Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem WP ausdrücklich und nur in Form einer Verfallsoption vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine Reservierung bei Annahme durch den WP zum Vertragsschluss.
    2. Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, dem WP bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des WP.
  3. Leistungen und Preise
    1. Für den Umfang der vom WP vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Leistungsangebot (www.winzerhof-potsdam.de) ausgeschriebenen sowie entsprechende Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich.
    2. Die angegebenen Preise sind Endpreise inklusive des jeweils geltenden Mehrwert- sowie Übernachtungssteuersatzes. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, enthalten sie alle Nebenkosten. Soweit in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart, können Zusatzleistungen gesondert anfallen.
  4. Bezahlung und Zahlungsmodalitäten
    1. Etwa vier Wochen vor Anreise erhalten Sie unsere Rechnung per Mail mit der Bitte um Überweisung. Zahlungen in Fremdwährung, per Verrechnungsscheck sowie Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.
    2. Der WP ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche dann sofort zahlungsfällig sind.
    3. Werden Anzahlung oder Restzahlung, oder beide, nicht wie vertragslich vereinbart geleistet, ist der WP nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem Gast geltend zu machen.
  5. Rücktritt des Gastes
    1. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag geschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, Pannen etc. entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Beherbergungspreis zu zahlen.
    2. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, kann der Gast bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gemäß Ziffer 5.3 gegenüber dem WP erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
    3. Der Rücktritt ist ausschließlich direkt gegenüber dem WP zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rückstrittserklärung immer schriftlich erfolgen.
    4. Ansonsten bleibt im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Ferienwohnung (ganz oder teilweise) der Anspruch des WP auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der WP hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch – um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat – anrechnen zu lassen.
    5. Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen hat der Gast die folgenden anteiligen Kosten an den WP zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung und betragen: Bei Übernachtung ohne Verpflegung 90 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises.
    6. Dem Gast bleibt es unbenommen, dem WP gegenüber den Nachweis geringerer Aufwendungen zu führen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend niedrigeren Betrages verpflichtet.
    7. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
  6. Obliegenheiten des Gastes und Reklamationen
    1. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
    2. Der Gast ist verpflichtet, dem WP Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige erfolgt ausschließlich gegenüber dem WP. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
    3. Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den WP erfolgt ist.
    4. Ansprüche des Gastes entfallen nicht, wenn die ihm obliegende Mängelanzeige ohne eigenes Verschulden unterbleibt, Abhilfe unmöglich ist oder vom WP verweigert wird.
    5. Die Ferienwohnung darf nur mit der mit dem WP vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des WP zur sofortigen Kündigung des Vertrages und / oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
    6. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem WP und nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
  7. Haftung des Winzerhof Potsdam
    1. Die vertragliche Haftung des WP für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes vom WP weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
    2. Eine etwaige Gastwirtshaftung des WP für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
  8. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
    1. Ansprüche des Gastes gegenüber dem WP aus dem Beherbergungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung bzw. Ansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung, verjähren nach einem Jahr.
    2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Umständen, die den Anspruch gegenüber dem WP als Schuldner begründen, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
    3. Schweben zwischen dem Gast und dem WP Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der WP die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
  9. An- und Abreisezeiten
    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Ferienwohnung ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.
    2. Bei Ankunft nach 18 Uhr ist der Gast verpflichtet, den WP hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der WP berechtigt, die Ferienwohnung bei einer Übernachtung ab 20 Uhr des selben Tages, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag ab 10 Uhr anderweitig zu belegen.
  10. Rechtswahl und Gerichtsstand
    1. Der Gast kann den WP nur am Ort der Beherbergung (Potsdam) verklagen.
    2. Auf das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem WP und Gästen ohne allgemeinen Wohn- / Geschäftssitz in Deutschland findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    3. Ansonsten ist für Klagen des WP gegen den Gast der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des WP maßgebend.
    4. Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem WP anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Gastes ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Gast angehört, für diesen günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.